Großenheidorn, 23.11.2016
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Mitglieder des Ortsrates,
mein Name ist Heinz-Herbert Kauke, Sprecher der Bürgerinitiative Klosterstraße (vorgetragen in der Ortsratssitzung Großenheidorn am 23.11.2016)
- Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass in den Plänen der Stadt Wunstorf, zu finden im Stadt- bzw. Kommunalnavigator, Karten der LGLN http://navigator.wunstorf.de eine Verkehrsfläche in der Klosterstraße zwischen den Grundstücken Klosterstraße 1 und Dorfstraße 14a neu vermessen und in der Karte bereits als Privatfläche eingezeichnet ist.
Frage: Ist diese Fläche schon als Privatfläche gewidmet und auch veräußert und wenn ja, ist das mit dem Ortsrat abgestimmt? Ich verweise auf § 94 Abs. 5 NKomVG.
- In den uns vorgestellten Planungen sind auch die Änderungen der Besitzstandsverhältnisse zwischen Denkmal und Kirche erwähnt. Diese sind in den vorgenannten Karten noch nicht eingezeichnet.
Frage: Gib es dort noch Klärungsbedarf?
- In dieser o.g. Karten der LGLN sind Neben- bzw. Privatwege hellbraun eingezeichnet (Andere Straßen und Wege weiß). Auch der Weg vom Denkmal an der Schule vorbei bis zur Straße Am Bahnhof ist ebenfalls hellbraun markiert.
Fragen: Ist dieser Weg ebenfalls ein Privatweg? Wem gehört der Weg? Anmerkung: In der Ortschaft wird er noch als Kirchweg, also im Besitz der Kirche angesehen. Hat der Besitzer die Unterhaltungspflicht? Sind mit den anderen Anliegern Überfahrrechte vereinbart?