Großenheidorn, 23.11.2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Sehr geehrte Mitglieder des Ortsrates,

mein Name ist Heinz-Herbert Kauke, Sprecher der Bürgerinitiative Klosterstraße (vorgetragen in der Ortsratssitzung Großenheidorn am 23.11.2016)

  1. Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass in den Plänen der Stadt Wunstorf, zu finden im Stadt- bzw. Kommunalnavigator, Karten der LGLN http://navigator.wunstorf.de eine Verkehrsfläche in der Klosterstraße zwischen den Grundstücken Klosterstraße 1 und Dorfstraße 14a neu vermessen und in der Karte bereits als Privatfläche eingezeichnet ist.

Frage: Ist diese Fläche schon als Privatfläche gewidmet und auch veräußert und wenn ja, ist das mit dem Ortsrat abgestimmt? Ich verweise auf § 94 Abs. 5 NKomVG.

  1. In den uns vorgestellten Planungen sind auch die Änderungen der Besitzstandsverhältnisse zwischen Denkmal und Kirche erwähnt. Diese sind in den vorgenannten Karten noch nicht eingezeichnet.

Frage: Gib es dort noch Klärungsbedarf?

  1. In dieser o.g. Karten der LGLN sind Neben- bzw. Privatwege hellbraun eingezeichnet (Andere Straßen und Wege weiß). Auch der Weg vom Denkmal an der Schule vorbei bis zur Straße Am Bahnhof ist ebenfalls hellbraun markiert.

Fragen: Ist dieser Weg ebenfalls ein Privatweg? Wem gehört der Weg? Anmerkung: In der Ortschaft wird er noch als Kirchweg, also im Besitz der Kirche angesehen. Hat der                             Besitzer die Unterhaltungspflicht? Sind mit den anderen Anliegern Überfahrrechte vereinbart?