Auszug von der Startseite der Stadt Wunstorf (www.stadtwunstorf.de), aktuelle Meldungen vom 11.11.16.

Stadt weist Vorwurf einer erschlichenen Entscheidung zurück. Verwaltungsausschuss steht geschlossen hinter der Verwaltung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wunstorf weist erhobene Vorwürfe eines jüngst erschienenen offenen Briefes der Bürgerinitiative Klosterstraße zurück, die Entscheidung zum Ausbau der Straße sei erschlichen worden.

Der beabsichtigte Straßenausbau wurde schließlich im Rahmen von zwei Versammlungen den Anliegern vorgestellt. Ebenso war er Beratungsgegenstand in den Sitzungen des Ortsrates Großenheidorn, als eigener öffentlicher Tagesordnungspunkt allein in den Sitzungen am 24.06.2015., 16.11.2015, 17.02.2016, 22.06.2016 und 17.08.2016. Ebenso wurde sich darüber hinaus weitere Male informell öffentlich in Ortsratssitzungen zu dem Thema ausgetauscht. Außerdem hat der Umweltausschuss in seinen Sitzungen am 17.09.2015 und 26.11.2015 öffentlich das Thema beraten.

Dabei wurden die Notwendigkeiten des Ausbaus einschließlich der mit einem Ausbau verbundenen Beitragspflicht erläutert sowie die Pläne als Vorabentwürfe, Ausbauentwürfe sowie jeweils angepasste Ausbaupläne vorgestellt und diskutiert. Vorgebrachte Änderungswünsche wurden sodann stets seitens der Verwaltung auf Umsetzbarkeit geprüft und sind in die folgenden Beratungen eingeflossen; dabei je nach Beschlusslage teilweise positiv aufgegriffen, teilweise dagegen verworfen worden. Den endgültigen Ausbaubeschluss hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2015 gefasst.

Anders als seitens der Initiative dargestellt wird, ist die Beschlussfassung transparent und rechtlich einwandfrei erfolgt. Dem Ortsrats Großenheidorn wurde im Rahmen seines gesetzlich verankerten Anhörungsrechts Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Davon hat er reichlich Gebrauch gemacht. Änderungswünsche des Ortsrates wurden bei der Ausbauplanung berücksichtigt. Ortsbürgermeister Wenzel hat darüber den Ortsrat beispielsweise in der Sitzung am 06.04.2016 entsprechend informiert. Ebenso ist der Ortsrat seitens der Verwaltung umfassend über jeweils aktuelle Sachstände unterrichtet worden. Ein vom Ortsrat gefasster Initiativantrag ist fristgerecht dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt worden. Der Vorwurf einer erschlichenen Entscheidung ist daher rechtlich völlig unbegründet und angesichts der zahlreichen und umfassenden Beratungen nicht nachvollziehbar.

Die Darstellung der Initiative, ein Beschluss in der Sache werde „durchgepeitscht“ ist nach Ansicht der Stadt ebenso keinesfalls zutreffend. Diese Haltung hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.11.2016 einstimmig so geteilt und damit der Verwaltung ein korrektes Vorgehen bestätigt.

Da im Rahmen der erfolgten Ausschreibung kein wirtschaftlich vertretbares Angebot vorlag, wurde die Ausschreibung bekanntermaßen aufgehoben und wird aktuell neu durchgeführt.

Zu dem Vorwurf, der Bürgermeister habe sich persönlichen Gesprächen verweigert erklärt die Stadt, dass neben zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Stadt im Rathaus, vor Ort, im Rahmen von Anliegerversammlungen, öffentlichen Ortsratssitzungen auch persönliche Gespräche mit Bürgermeister Eberhardt stattgefunden haben und zwar am 16.07.2015, 18.06.2015, 17.09.2015 und 03.11.2015. Weiterhin hat es neben den persönlichen Gesprächen und dargestellten öffentlichen Beratungen in den Sitzungen der städtischen Gremien etlichen informellen Schriftwechsel gegeben.

Die geäußerte Kritik ist vor diesem Hintergrund sowohl in ihrer Wortwahl befremdlich als auch inhaltlich völlig unzutreffend.