Hans Heinrich Wille Dorfstraße 24a 31515 Wunstorf Großenheidorn, 26. Juli 2016
Offener Brief an:
- Bürgermeister der Stadt Wunstorf, Rolf- Axel Eberhardt
- Stadtverwaltung Leiter Tiefbau, Martin Meinborn
- Stadtverwaltung Straßenplanung, Heiner Kassack
- Ortsbürgermeister Großenheidorn, Manfred Wenzel
Sehr geehrte Herren,
in meinem Schreiben vom 24.04.2016 habe ich Sie auf die Schwierigkeiten im Bereich meiner Hofausfahrt (Klosterstraße) und Nutzung der Lagerräume durch die geplanten Baumaßnahmen hingewiesen.
Auch die erfolgte Befahrung hat deutlich gemacht, dass die zu erwartenden Einschränkungen bestätigt wurden. Die An- und Abfahrt aus meiner Scheune am Denkmal wird durch die dort vorgesehene Konstruktion „Einbahnstraße/ Abpollerung“ erheblich beeinträchtigt. Die Fahrprobe hat verdeutlich, dass ein Abfahrt mit Gewerbefahrzeugen/ landwirtschaftliches Gerät auf die Hauptstraße in Richtung Steinhude, nur unter Überfahren des Bordsteins möglich ist.
Ein Begegnungsverkehr ist nach Ausfahrt von meinem Grundstück in die Klosterstraße aufgrund der Anordnung der Parkplätze nicht möglich. Zudem verbleibt generell kein Raum zum Ausweichen und selbst bei ordnungsgemäßem Abstellen eines Pkw innerhalb der gegenüberliegenden Parkbuchten, ist die Fahrt vom Hof zur Scheune nur über Umwege und im Zweifel über die Hauptstraße möglich. Dort gibt es aber, die schon erwähnten Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausfahrt in die Scheune.
Mir wurde mitgeteilt, dass weitere Änderungen in der vorgesehenen Baumaßnahme nicht erfolgen werden.
Darum weise ich nochmals darauf hin, dass die Einschränkungen der Ein- und Ausfahrt von meinem Grundstück weder für mich, noch für die Mieter/ Nutzer meiner Gebäude hinnehmbar sind. Durch die Einschränkungen der Ein- und Ausfahrt am Denkmal ergeben sich für mich auf Dauer finanzielle Belastungen und Verluste in einer Höhe, die für mich nicht tragbar sind. Die Lagerflächen werden für die Mieter uninteressanter und Kündigungen der Nutzungsflächen sind vorhersehbar. Insgesamt bietet die geplante Maßnahme demnach keine besonderen wirtschaftlichen Vorteile im beitragsrechtlichen Sinne, sondern stattdessen erhebliche Nachteile.
Als ständiger Nutzer dieser Straße sehe ich der grundsätzlichen Veränderung dieser Straße sehr kritisch entgegen. Durch die Festlegung der Parkflächen auf ist ein widerrechtliches Parken, z.B. bei Veranstaltungen in der Kirche/ Schule/ Gasthaus Küker, absehbar.
Den Pkw- Verkehr in dieser Straße den Fußgängern unterzuordnen, halte ich nach meinen Erfahrungen nicht für realistisch. Die geplanten Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sind nicht nötig und dem Verkehrsfluss in der jetzigen Durchgangsstraße hinderlich, so dass die Stadt Wunstorf eine Funktionsänderung der Straße bewusst und ohne ersichtlichen Grund herbeiführt.
Es stellt sich für mich die Frage, ob dieses Verkehrskonzept wirklich genauestens überprüft worden ist und ob es hier Verkehrszählungen über einen längeren Zeitraum gab.
Ihrer Stellungnahme sehe ich entgegen.
Mit freundlichem Gruß, Hans Heinrich Wille
Diesen offenen Brief finden Sie auch unter www.die-klosterstrasse.de