LESERBRIEF zum Bericht „Kein Beschluss erschlichen“ vom 9. November2016
Anlieger sollten Mitspracherecht haben
Bei einer möglichen Kostensteigerung von 200 000 Euro und einer Anliegerbeteiligung von erfahrungsgemäß 75 Prozent kann auch ein rechtskräftiger Beschluss seine Verhältnis-und Rechtmäßigkeit verlieren. Generell ist die finanzielle Belastungsfähigkeit der Anlieger, auch bei frühzeitiger Information, endlich. Wer 75 Prozent zahlt, sollte auch entsprechend beteiligt und behandelt werden und Mitspracherecht besitzen. Vor allem sollte es im beiderseitigen Interesse sein, Möglichkeiten der Kostenreduzierung zu finden. Letztlich muss jede Kommunalvertretung für sich entscheiden, auf welche Weise der kommunale Straßenbau finanziert werden soll. Im Falle von Straßenausbaubeiträgen sollte eine bürgerfreundliche, sozial ausgewogene Umsetzung selbstverständlich sein. In Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es die Rechtsgrundlagen zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge. Mit dieser Rechtsgrundlage beschäftigt sich die niedersächsische Landesregierung seit November 2015.
Berndt Günther Wunstorf