LESERBRIEF zum Bericht „Kein Beschluss er­schlichen“ vom 9. November2016

Anlieger sollten Mitspracherecht haben

Bei einer möglichen Kosten­steigerung von 200 000 Euro und einer Anliegerbeteiligung von erfahrungsgemäß 75 Pro­zent kann auch ein rechtskräfti­ger Beschluss seine Verhältnis-und Rechtmäßigkeit verlieren. Generell ist die finanzielle Belastungsfähigkeit der Anlie­ger, auch bei frühzeitiger Infor­mation, endlich. Wer 75 Pro­zent zahlt, sollte auch entspre­chend beteiligt und behandelt werden und Mitspracherecht besitzen. Vor allem sollte es im beider­seitigen Interesse sein, Mög­lichkeiten der Kostenreduzie­rung zu finden. Letztlich muss jede Kommunalvertretung für sich entscheiden, auf welche Weise der kommunale Stra­ßenbau finanziert werden soll. Im Falle von Straßenausbaubeiträgen sollte eine bürger­freundliche, sozial ausgewoge­ne Umsetzung selbstverständ­lich sein. In Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt, Saar­land, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es die Rechts­grundlagen zur Erhebung wie­derkehrender Straßenausbaubeiträge. Mit dieser Rechts­grundlage beschäftigt sich die niedersächsische Landesregie­rung seit November 2015.

Berndt Günther   Wunstorf