Heinz-Herbert Kauke und Hans Heinrich Wille im Namen der Bürgerinitiative Klosterstraße
Großenheidorn am 12.12.2015
An die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadt Wunstorf,
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns an Sie mit der Bitte, die für uns den Anliegern der Klosterstraße in Großenheidorn, lebensbestimmende Entscheidung, über die Sanierung der Straße noch einmal zurück zustellen.
Wir tun das nicht, weil wir eine neue schöne Straße haben wollen, ohne unseren Kostenanteil. Auch wenn das immer so dargestellt wird.
So nach dem Motto: „ Wer am lautesten schreit kriegt Preisnachlass! „
Wir wollen eine sichere, vernünftige funktionierende Straße wie bisher.
Die Argumente der Verwaltung, doch eine neue Straße bauen zu müssen,
möchten wir mit den dargelegten Fakten widerlegen.
Wie wir in allen Sitzungen, von der ersten Anlieger Informationsvorstellung am 17.März dieses Jahres bis zur letzten Vorstellung am 26.November dieses Jahres im Umweltausschuss festgestellt haben, wurden die Fakten von der Verwaltung, uns und den Politikern unvollständig bzw. nicht korrekt dargestellt.
(Siehe Anlagen)
Gerade weil die endgültige Ausdehnung und die tatsächlichen Ausbaumöglichkeiten der Regen- und Schmutzwasserkanalisation nicht vollständig geklärt sind, vertrauen wir auf eine Entscheidung Ihrerseits, den Beschluss über die Sanierung bis zu einem neuen, überarbeiteten Konsens mit den Anliegern zu verschieben.
Sie als Vertreter des Haushaltes der Stadt und wir als Anlieger sollten ein gemeinsames Interesse an einem kostengünstigen und für alle vertretbaren Ausbauzustand dieser Straße haben.
Eingriffe die nicht erforderlich und nicht gewünscht sind, sollten zur Kostensenkung für alle Beteiligten auch nicht erfolgen.
Eine Berufung Ihrerseits auf den nötigen Sachverstand der Verwaltung können wir verstehen, aber wir werden und haben uns, fachlich und juristisch beraten lassen, um im weiteren Verlauf für eine gerechte Verteilung in finanzieller Hinsicht, wie auch in wirtschaftlicher Notwendigkeitzu sorgen.
In 272 Tagen ein Projekt dieser Größenordnung in den Kosten und der Bedeutung für Anlieger und Stadt durch zu planen und zu besprechen, sehen wir als Bürgerinitiative und ebenso gleichfalls viele Einwohner dieser Stadt, ja auch als ungewöhnlich und verantwortungslos an.
Wir werden als Bürger und Anlieger alle im gesetzlichen Rahmen liegenden Möglichkeiten ausnutzen, um einen nicht gewollten Ausbau zu verhindern.
Eine unnötige juristische Auseinandersetzung möchten wir eigentlich vermeiden.
Wir möchten für unser Geld als Anlieger und Steuerzahler nur sachgerecht informiert,
gehört und auch beteiligt sein!
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der Bürgerinitiative Klosterstraße Großenheidorn
gez. Heinz-Herbert Kauke und Hans Heinrich Wille
Fakten gegen den so geplanten Ausbau der Klosterstrasse in Großenheidorn
zur
- Aussage der Verwaltung für die Notwendigkeit des Ausbaus :
Die Reparatur des Regenwasserkanals über 240 m erfordert einen Eingriff, der die Straße in voller Breite trifft.
Siehe Anhang : Einladung zur 1. Anliegerversammlung vom 19.02.2015
Diese Aussage ist eindeutig falsch:
Einen reparaturbedürftigen Regenwasserkanal in dieser Länge gibt es im Strassenbereich der Klosterstrasse nicht.
Der reparaturbedürftige Teilkanal verläuft von Hausnummer 9 in westlicher Richtung um die Ecke bei Hausnummer 3 = 43,50 m bis zur Hauptstraße = 38 m. Gesamtlänge ca. 81,5 m.
Alle anderen Kanalstrecken befinden sich in dem, von der Verwaltung, als nicht zur Klosterstraße gehörendem Anhängsel oder in dem umstrittenen Kirch- und Denkmalsplatz. ( ca. 130 m )
In den Schenkeln der Klosterstraße: Ab Hausnummer 3 bis Hausnummer 2 / Kükersweg und Hausnummer 3 bis Dorfstrasse 14 – westlich des alten Feuerwehrhauses – gibt es keinen Regenwasserkanal.
Durch eine Einsichtnahme der Kamerakanalbefahrung im Straßenbauamt mit Herrn Meinborn durch Heinz-Herbert Kauke und Hans-Heinrich Wille wurde das bestätigt.
Eine Kostenbeteiligung der Anlieger an einer Instandhaltungsmaßnahme sieht die Straßenausbaubeitragssatzung nicht vor. Eine nicht mögliche Reparatur durch ein Inliner – Verfahren wird durch uns in Frage gestellt.
siehe : https://www.youtube.com/watch?v=l3rXSFda7OU
Siehe Anhang: Karte der öffentlichen Abwasseranlage Klosterstraße
- Aussage zu den Kostenpflichtigen Anliegerflächen der Baumaßnahme ca. 25.000 qm :
Diese Aussage vom 17.03.2015 widerlegt sich selbst. Durch den beigefügten Bescheid vom 10.11.1986 der Stadt
Wunstorf über die Verteilung der beitragspflichtigen Anlieger zur Straßenbeleuchtung. Hier werden 39.827,08 qm angegeben.
- Aussage der Stadt über den Status der Klosterstraße zur Kostenverteilung 75 % auf die Anlieger.
Diese Aussage vom 17.03.2015 widerlegt sich ebenso selbst. Durch den beigefügten Bescheid vom
10.11.1986 der Stadt
Wunstorf über die Einstufung als Straße mit starkem Durchgangsverkehr und daraus folgender
50 % tiger Berechnung für die beitragspflichtigen Anlieger.
Anlage für Punkt 2 und 3 : Heranziehung zu Beiträgen für den Ausbau der Klosterstraße vom 10.11.1986
- Aussage der Verwaltung für die bei 75 % tiger Kostenbeteiligung und mit ca. 25.000 qm beitragspflichtigen Flächen einen Anliegerbeitrag von ca. 10,00 € bei Faktor 1 zu erreichen.
Bei den vielen Änderungen und Wünschen die in der angeblichen Überarbeitung des ersten Ausbauplans jetzt erfolgen sollen, müsste sich auch eine, uns auch noch nicht bekannte, Veränderung in den zu zahlenden Anliegerbeiträgen ergeben.
Damit müsste sich der Kostenanteil der Stadt deutlich erhöhen.
- Aussage der Verwaltung über die Festlegung des Bereichs der Klosterstrasse,
welcher von den Anliegern bezahlt werden soll – östlicher Schenkel Denkmal bis westliche
Ausfahrt Kükersweg und alle Schenkel zur Dorfstraße.
Der Bereich um das Denkmal und die Kirche gehört abrechnungstechnisch auf die Allgemeinheit verteilt, da dieser als ein Dorfmittelpunkt einzustufen ist.
Beispiel : Aussage des Stadtrates zur Kostenbeteiligung der Anlieger am Wunstorfer Stadtplatz
- Aussage der Verwaltung den westlichen Schenkel am Denkmal für den Fahrzeugverkehr zu schließen und Bauminseln oder Poller am Eingang in Klosterstraße zu pflanzen.
Diese Forderungen werden von uns abgelehnt, weil Sie ganz einfach wirklichkeitsfremd sind und bei einer tatsächlichen Ausführung der vorgestellten Art den Dorfplatz optisch und raumtechnisch stark einschränken. Die Konsequenz wäre ein Verlust von wenigstens 4 Parkmöglichkeiten.
Anlage : diverse Fotos der Wirklichkeit bei kirchlichen oder schulischen Veranstaltungen
- Aussage der Verwaltung über eine Erhöhung der Anzahl der Parkplätze an der Kirche auf die Anzahl 10
Die vorhandenen 9 Parkplätze befinden sich auf dem Grundeigentum der Kirchengemeinde?
Nur ein Parkplatz zusätzlich würde geschaffen.
Ein Problem mit zu wenigen Parkplätzen, gerade bei oder nur durch Veranstaltungen rund um den Dorfplatz kennen wir als Anlieger zur Genüge. Dieses wurde und wird von uns Anliegern über Jahrzehnte toleriert.
Durch die geplanten farblichen Parkplatzvorgaben in der Klosterstraße wird das Problem nur
vergrößert, da die Parkmöglichkeiten vermindert werden.
Belegt durch: Protokoll Ortsratssitzung 25.02.2009 / Antwort der Verwaltung durch Herrn Saars
- Aussage der Verwaltung im Zuge der Maßnahmen den westlichen Schenkel am
alten Feuerwehrhaus zu verändern und zu sperren.
Hier befinden sich weder ein Schmutz- noch ein Regenwasserkanal. Es wäre also maximal eine Reparatur der Asphaltverschleißschicht und eine Kantsteinreparatur nötig. Eine Sperrung dieses Abschnitts ergibt keine Vorteile für die Verkehrssicherheit der Straße.
Ein Einbau von Grünanlagen und „eventuellen Straßenverkäufen“ (Nachweis des Verkaufspreises?) würde nur zu unnötigen Herstellungskosten führen. Die Folgekosten für die Unterhaltung dieser Grünflächen werden den Haushalt der Stadt für die nächsten Jahrzehnte belasten.
- Aussage dass der Schenkel von Hausnummer 3 bis Klosterstraße 2/Ecke Kükersweg
einen zu schmalen Bürgersteig hat und auch Pfützen und Risse aufweist.
Das ist unstrittig, hier wäre aber mit einer Reparatur der Asphaltverschleißschicht in der Straße und einer durch eine mögliche Verlegung des Bürgersteigs auf nur eine Seite günstig Abhilfe zu schaffen. Dies gilt auch für alle anderen Teile der Klosterstraße in bestimmten Bereichen.
Die Sanierung wird ja schon seit 14 Jahren gefordert und zeigt, dass die Straße und insbesondere die Bürgersteige jahrelang vernachlässigt wurden. Jetzt soll es in in 14 Monaten erledigt werden. In den besonders Schadhaften Bürgersteigen liegt keine Kanalisation.
Ab Klosterstrasse Haus Nr. 3 bis Hausnummer 11 und Klosterstraße 14 bis 18 ist auch nur ein einseitiger Bürgersteig.
Da hier keine Absenkungen im Straßenverlauf durch Kanalausbauten zu befürchten sind, ist hier auch keine Frostschicht nötig.
Beweis : Diverse Forderungen aus 14 Jahren Ortsratsprotokollen bezüglich dieser Maßnahmen.
Beispiel: Die Ausbaumaßnahme im Schneiderberg, im Bereich von der Funkenburg bis zur Lortzingstraße wurde so ausgeführt.
- Aussage der Stadt durch den Strukturveränderden Neuaufbau mit Bodenschwellern in der Klosterstraße würde eine Entschleunigung des Verkehrs erreicht.
Eine höhere Geschwindigkeit als die bisher gültige Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h ist auch jetzt nicht möglich.
Die Geschwindigkeit einer Spielstraße von maximal 7 km/h wird in der Praxis nicht eingehalten und ist auch nicht zu kontrollieren. Verkehrsgefährdungen oder auch Verkehrsunfälle sind laut Verwaltung Ihr selber und der Polizei über Jahrzehnte nicht bekannt.
Anhang : Protokoll Ortsratsitzung vom 13.10.2005 Bericht der Verwaltung und der Polizei
- Aussage der Verwaltung zum fehlenden Frostschutzaufbau
Die Klosterstraße ist die erste Straße aus den Baujahren Ende der „1960 iger Jahre“ eine Schädigung durch Frostschäden hat es in dieser nicht und in allen anderen Straßen dieser Zeit bislang nicht