Kontroverse Debatte um die Straße geht weiter
In der Klosterstraße kommen die Feinheiten des Beitragsrechts zur Anwendung / Zweite Ausschreibung im Herbst
GROSSENHEIDORN (tau). Der Ausbau der Klosterstraße bleibt bis zum Ergebnis einer zweiten Ausschreibung Gegenstand kontroverser Diskussionen (wir berichteten). Allerdings ist uns bei der Nennung der Ausbaukosten ein Fehler unterlaufen. Diese werden von der Verwaltung nicht mit rund 200.000 Euro angegeben, sondern nur für den Straßenbau mit 390.000 Euro. Das erste Ausschreibungsergebnis lag zudem mit rund 120.000 Euro über den geschätzten Ausbaukosten für den Straßenbau. Das führte zum vorübergehenden Stopp des Vorhabens. Eine zweite Ausschreibung soll im Herbst stattfinden. Ob dann die von der Verwaltung angestrebte Summe erreicht werden wird, ist offen. Denn die Auftragslage vieler Unternehmen ist so gut, dass am Markt inzwischen höhere Preise verlangt werden.
Auf Seiten der Anlieger, aber auch des Ortsrates besteht daher der Wunsch, das Projekt noch einmal in Gänze zu überdenken und nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Ein Vorschlag ist, die Trennung zwischen Straße und Denkmalbereich, da dieser vom Charakter einem öffentlichen Platz gleicht. Geht nicht, sagt die Verwaltung. Der Gleichheitsgrundsatz sowie das Beitragsrecht lassen das nicht zu. Wie eine Straße abgerechnet wird, hängt davon ab, ob sie als eigenständige öffentliche Einrichtung betrachtet werden kann. Das gilt zumindest für den Teil der Klosterstraße zwischen Einmündung Dorfstraße (Denkmal) und Kükersweg. Die nur in diesem Abschnitt anfallenden Ausbaukosten werden auch auf die Anlieger zu 50 Prozent umgelegt. 50 Prozent deshalb, da es sich um eine Innerorts- und keine reine Anliegerstraße handelt. Da liegt auch der Unterschied zum Stichweg, der zur Schule führt. Dieser ist zwar vom Namen her auch ein Teil der Klosterstraße, aber aus Sicht der Stadt eine eigenständige öffentliche Einrichtung. Die Namensgebung ist demnach nicht maßgeblich für das Beitragsrecht, es komme vielmehr auf den Charakter von Straßenabschnitten an, so Stadtsprecher Alexander Stockum. Die Anlieger des Stichweges können also auch nur zur Zahlung von Ausbaukosten verpflichtet werden, wenn in ihrem Abschnitt in einem bestimmten Umfang Ausbauarbeiten vorgenommen werden. Im Zuge der Sanierung der Klosterstraße wird zwar auch am Stichweg gearbeitet und unter anderem ein Regenwasserkanal von etwa 45 Metern Länge erneuert. Diese Kosten, rund 115.000 Euro, tauchen in der Gesamtrechnung aber nicht auf, werden also nicht den Anliegern im langen Abschnitt der Klosterstraße in Rechnung gestellt. Aber auch nicht den Anliegern im Stichweg. Das liegt daran, dass die beitragspflichtige Schwelle von 30 Prozent im Stichweg unterschritten wird. Die Stadt geht damit zunächst in Vorleistung. Sollten aber in Zukunft weitere Arbeiten im Stichweg erforderlich sein und die beitragspflichtige Schwelle überschritten werden, kommen auch die jetzt von der Stadt ausgelegten Kosten auf die Anlieger des Stichweges zu. Die Anwohner des langen Abschnitts der Klosterstraße hatten die Berechnung der Beitragsflächen kritisiert und mit einem Bescheid der Stadt argumentiert, der aus dem Jahr 1986 stammt. Darin wird die Beitragsfläche der gesamten Klosterstraße mit knapp 40.000 Quadratmetern angegeben, inklusive der Anlieger des Stichweges. Heute fallen diese heraus und die Beitragsfläche beträgt nur noch knapp die Hälfte, monieren die Anlieger, die damit auch einen höheren Anteil an den Kosten zu tragen haben. Auf Nachfrage gibt die Stadt an, dass sich die Rechtslage geändert habe und sich das Beitragsrecht im Unterschied zu damals immer genauer an klar erkennbaren Straßenabschnitten orientiert. Foto: tau
vom 03.09.2016