Kontroverse Debatte um die Straße geht weiter

In der Klosterstraße kommen die Feinheiten des Beitragsrechts zur Anwendung / Zweite Ausschreibung im Herbst

GROS­SEN­HEI­DORN (tau). Der Aus­bau der Klos­ter­straße bleibt bis zum Er­geb­nis ei­ner zwei­ten Aus­schrei­bung Ge­gen­stand kon­tro­ver­ser Dis­kus­sio­nen (wir be­rich­te­ten). Al­ler­dings ist uns bei der Nen­nung der Aus­bau­kos­ten ein Feh­ler un­ter­lau­fen. Diese wer­den von der Ver­wal­tung nicht mit rund 200.000 Euro an­ge­ge­ben, son­dern nur für den Straßen­bau mit 390.000 Eu­ro. Das erste Aus­schrei­bungs­er­geb­nis lag zu­dem mit rund 120.000 Euro ü­ber den ge­schätz­ten Aus­bau­kos­ten für den Straßen­bau. Das führte zum vor­ü­ber­ge­hen­den Stopp des Vor­ha­bens. Eine zweite Aus­schrei­bung soll im Herbst statt­fin­den. Ob dann die von der Ver­wal­tung an­ge­strebte Summe er­reicht wer­den wird, ist of­fen. Denn die Auf­trags­lage vie­ler Un­ter­neh­men ist so gut, dass am Markt in­zwi­schen höhere Preise ver­langt wer­den.

Auf Sei­ten der An­lie­ger, aber auch des Orts­ra­tes be­steht da­her der Wunsch, das Pro­jekt noch ein­mal in Gänze zu ü­ber­den­ken und nach Ein­spar­mög­lich­kei­ten zu su­chen. Ein Vor­schlag ist, die Tren­nung zwi­schen Straße und Denk­mal­be­reich, da die­ser vom Cha­rak­ter ei­nem öf­fent­li­chen Platz gleicht. Geht nicht, sagt die Ver­wal­tung. Der Gleich­heits­grund­satz so­wie das Bei­trags­recht las­sen das nicht zu. Wie eine Straße ab­ge­rech­net wird, hängt da­von ab, ob sie als ei­genstän­dige öf­fent­li­che Ein­rich­tung be­trach­tet wer­den kann. Das gilt zu­min­dest für den Teil der Klos­ter­straße zwi­schen Ein­mün­dung Dorf­straße (Denk­mal) und Kükers­weg. Die nur in die­sem Ab­schnitt an­fal­len­den Aus­bau­kos­ten wer­den auch auf die An­lie­ger zu 50 Pro­zent um­ge­legt. 50 Pro­zent des­halb, da es sich um eine In­ner­orts- und keine reine An­lie­ger­straße han­delt. Da liegt auch der Un­ter­schied zum Stich­weg, der zur Schule führt. Die­ser ist zwar vom Na­men her auch ein Teil der Klos­ter­straße, aber aus Sicht der Stadt eine ei­genstän­dige öf­fent­li­che Ein­rich­tung. Die Na­mens­ge­bung ist dem­nach nicht maß­geb­lich für das Bei­trags­recht, es komme viel­mehr auf den Cha­rak­ter von Straßen­ab­schnit­ten an, so Stadt­spre­cher Alex­an­der Stockum. Die An­lie­ger des Stich­we­ges kön­nen also auch nur zur Zah­lung von Aus­bau­kos­ten ver­pflich­tet wer­den, wenn in ih­rem Ab­schnitt in ei­nem be­stimm­ten Um­fang Aus­bau­ar­bei­ten vor­ge­nom­men wer­den. Im Zuge der Sa­nie­rung der Klos­ter­straße wird zwar auch am Stich­weg ge­ar­bei­tet und un­ter an­de­rem ein Re­gen­was­ser­ka­nal von etwa 45 Me­tern Länge er­neu­ert. Diese Kos­ten, rund 115.000 Eu­ro, tau­chen in der Ge­samt­rech­nung aber nicht auf, wer­den also nicht den An­lie­gern im lan­gen Ab­schnitt der Klos­ter­straße in Rech­nung ge­stellt. Aber auch nicht den An­lie­gern im Stich­weg. Das liegt dar­an, dass die bei­trags­pflich­tige Schwelle von 30 Pro­zent im Stich­weg un­ter­schrit­ten wird. Die Stadt geht da­mit zunächst in Vor­leis­tung. Soll­ten aber in Zu­kunft wei­tere Ar­bei­ten im Stich­weg er­for­der­lich sein und die bei­trags­pflich­tige Schwelle ü­ber­schrit­ten wer­den, kom­men auch die jetzt von der Stadt aus­ge­leg­ten Kos­ten auf die An­lie­ger des Stich­we­ges zu. Die An­woh­ner des lan­gen Ab­schnitts der Klos­ter­straße hat­ten die Be­rech­nung der Bei­trags­flächen kri­ti­siert und mit ei­nem Be­scheid der Stadt ar­gu­men­tiert, der aus dem Jahr 1986 stammt. Darin wird die Bei­trags­fläche der ge­sam­ten Klos­ter­straße mit knapp 40.000 Qua­drat­me­tern an­ge­ge­ben, in­klu­sive der An­lie­ger des Stich­we­ges. Heute fal­len diese her­aus und die Bei­trags­fläche be­trägt nur noch knapp die Hälf­te, mo­nie­ren die An­lie­ger, die da­mit auch einen höhe­ren An­teil an den Kos­ten zu tra­gen ha­ben. Auf Nach­frage gibt die Stadt an, dass sich die Rechts­lage geän­dert habe und sich das Bei­trags­recht im Un­ter­schied zu da­mals im­mer ge­nauer an klar er­kenn­ba­ren Straßen­ab­schnit­ten ori­en­tiert. Fo­to: tau

vom 03.09.2016